Besuchscafé

Wenn sich Eltern trennen . . .

BESUCHSCAFÉS sind ein Angebot des NÖ-Familienbundes. Der Begriff bezeichnet die vom Sozialministerium geförderte Besuchsbegleitung, mit deren Hilfe der Kontakt zwischen  einkommensschwachen, besuchsberechtigten Elternteilen und ihren nicht im selben Haushalt lebenden Kindern aufrechterhalten bzw. neu- oder wiederangebahnt werden soll.

Der NÖ-Familienbund betreibt mehrere BESUCHSCAFÉS – auch im GiZ Region Manhartsberg in Eggenburg. Kontaktiere uns!

Was ist Besuchsbegleitung?

Manchmal bricht bei konflikthafter Trennung oder Scheidung von Elternpaaren der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil ab. Jedes Kind hat das Recht auf die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zu beiden Elternteilen.
Die Besuchsbegleitung dient der Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen dem Kind und dem nicht in der Familie lebenden Elternteil. Dies geschieht im Rahmen einer geschützten Atmosphäre mit professionellen BegleiterInnen.
Die Eltern werden dabei unterstützt, langfristig zum Wohle des Kindes in ihrer Eigenschaft als Eltern zu agieren und diese für das Kind wichtigen Kontakte zu pflegen und zuzulassen.

 

Ablauf der Besuchsbegleitung

Zu Beginn sind getrennte Einzelgespräche mit den Eltern, sowie ein Kennenlernen des Kindes und dem/r BesuchsbegleiterIn erforderlich.
Vor und nach den Besuchen sind kurze Gespräche mit Vater und Mutter möglich.

Sie stellen altersentsprechendes Spielmaterial bereit und begleiten das Kind bei der Annäherung an den oft lange nicht erlebten Elternteil.

Die Besuchsbegleitung ist als eine vorübergehende Maßnahme gedacht, an deren Ende eine eigenverantwortliche Regelung der Kontakte zur getrennt lebenden Bezugsperson möglich sein soll.

Begleitete Kontakte können auf Grundlage des § 111 AußStrG vom Gericht angeordnet werden. Betroffene Eltern können auch direkt durch Anfrage Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen.

Die Besuchsbegleitung übernimmt das Kind vom bringenden Elternteil und übergibt an den abholenden Elternteil. Die restliche Kontaktzeit findet ohne Besuchsbegleitung statt. Die Rückgabe findet wieder in Anwesenheit der Besuchsbegleitung statt. Diese Möglichkeit dient zur Hilfestellung bis zur selbstständigen Übergabe des Kindes zwischen beiden Elternteilen.

Besuchsbegleitung wird durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie dem Land Niederösterreich gefördert.

Reguläre Kosten der Besuchsbegleitung: € 70,– pro Stunde

Teilweise geförderte Besuchsbegleitung: zwischen € 30,– und € 50,– pro Stunde

Kostenfrei innerhalb einer gewissen Einkommensgrenze

Der NÖ Familienbund bietet durch speziell geschultes Personal auch Besuchsbegleitung für Pflegefamilien an.

Kontaktdaten Besuchscafé Eggenburg:

Handy: +43 664 13 74 285
Mail: eggenburgBB@noe.familienbund.at